Ablauf & Kosten

Ablauf

Kontaktaufnahme

Psychologe Innsbruck

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular. Dabei können organisatorische Fragen geklärt, sowie ein Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbart werden.

Erstgespräch

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Das Erstgespräch dient der gemeinsamen Orientierung: Wir klären Ihr Anliegen, Ihre Fragen und ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten stimmig ist.

Weiterbegleitung

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Wenn wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, orientieren sich die folgenden Sitzungen an Ihren individuellen Zielen. Tempo und Schwerpunkte richten sich nach dem, was für Sie aktuell hilfreich ist. Die Sitzungen finden vor Ort oder auf Wunsch online statt.

Kosten

Eine Einheit dauert 50 Minuten. Das Honorar pro Einheit beträgt 105€.

Zuschüsse & Rückerstattung

Wenn Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für die klinisch-psychologische Behandlung teilweise oder zur Gänze übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich dazu direkt bei Ihrer Versicherung.

Seit 01.01.2024 bieten auch die gesetzlichen Krankenkassen eine Teilrückerstattung der Kosten für klinisch-psychologische Behandlung an. Je nach Ihrer Versicherung ist ein teilweiser Kostenzuschuss möglich: ÖGK: € 33,70; SVS: € 50,00 ; BVAEB: € 50,20. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Versicherung.

Für Studierende besteht die Möglichkeit eines Zuschusses über den ÖH-Zuschusstopf, der eine Unterstützung von bis zu 550€ vorsehen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Verschwiegenheit

Als Klinische Psychologin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 37 Psychologengesetz 2013). Diese umfasst sowohl die Inhalte unserer Gespräche als auch die Tatsache, dass Sie überhaupt eine klinisch-psychologische Behandlung oder Beratung in Anspruch nehmen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt bereits ab einer unverbindlichen Kontaktaufnahme.

Terminabsage

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden im Voraus Bescheid zu geben. So habe ich die Möglichkeit, den Termin anderweitig zu vergeben.

Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallgebühr verrechnet.